Seit Einführung der Baustellenverordnung haben wir bereits mit vielen Vertragspartnern im Bereich der Baustellenüberwachung bezüglich der Funktion des Baustellenkoordinators zusammen gearbeitet und können auf beidseitige Zufriedenheit zurückblicken.
Folgende Phasen und Ziele sind hierbei entscheidend:
Planungsphase:
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technische Planung (Sonderfachleute)
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organisatorische Planung (z.B. Bauzeitplanung und Aufstellen der Baustellenordnung)
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Hinwirken auf das Festlegen von Meldepflichten an den Koordinator in den Vertragsunterlagen
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Beraten hinsichtlich der Terminplanung bei der Feststellung angemessener Ausführungszeiträume für Maßnahmen im Rahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
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Mitwirken bei der Prüfung von Angeboten im Zusammenhang mit den Belangen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
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Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Wartungseinrichtungen
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Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SIGEPlan)
Ausführungsphase (insbesondere durch):
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Baustellenanmeldung bei der Behörde
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Hinwirken auf laufende Erfassung der Firmen
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Achten auf Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten sowie auch gegenüber Dritten
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Mitwirken bei der Abstimmung der Baustelleneinrichtung der verschiedenen Unternehmen
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Klären sicherheitsrelevanter Belange mit allen Auftragnehmern und ihren Subunternehmern vor Beginn ihrer Arbeit (Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe, Nachweise, Prüfzertifikate, Lagerung und Entsorgung) und Organisieren der Zusammenarbeit der Arbeitgeber
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Anpassen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und Bekanntmachung aktualisierter Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne bei allen Beteiligten
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Mitwirken bei der Fortschreibung des Bauablaufplanes, soweit es die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes betrifft
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Achten auf sicherheitstechnische Einrichtungen und Schutzmaßnahmen sowie auf vertragsgemäße Ausführung der sicherheitstechnischen Leistungen aus dem Bauvertrag und Einschreiten bei Gefahrenzuständen
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Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbefahrungen und -besprechungen
Dienstleistungsziele:
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Zentrale Sicherung der Organisation und Durchsetzung der Arbeitssicherheit auf der Baustelle
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Nachweis gegenüber der staatlichen Behörde und der Berufsgenossenschaft
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Sicherung der Fertigstellungstermine und somit Sicherung des Zahlungsplanes
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Optimierung der Kostenentwicklung