Im Bereich Arbeitssicherheit bieten wir unseren Vertragspartner alle notwendigen Leistungen an, um ihr Unternehmen sicherer zu machen und die Anzahl an Unfällen auf ein Minimum zu reduzieren.
Hierzu zählen folgende Punkte:
-
Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Firmen und Einrichtungen
-
Gefährdungsbeurteilungen nach Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV, Gefahrstoffverordnung GefStoffV und Biostoffverordnung BioStoffV
-
Beurteilen der Maschinensicherheit gem. Maschinenrichtlinie
-
Unterweisen der Mitarbeiter
-
Beratung zur Auswahl von Arbeitsschutzmitteln
-
Erstellen von Bedienanleitungen und Risikoanalysen im Rahmen der Herstellererklärung
-
Umsetzen eines Arbeitsschutz - Managementsystems
-
Lärm- und Lichtmessungen für Arbeitsplätze
-
Erstellen von Gefarhstoffverzeichnissen (GefStoffV § 6 (11))
-
Erstellen von Betriebsanweisungen - Gefahrstoffe gem. Gefahrstoff - Verordnung (Umgang, Kennzeichnung, Einstufung)
-
Beratung zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen gem. Bildschirmarbeitsverordnung
-
Betriebsanweisung für Maschinen gem. Betriebssicherheitsverordnung
-
Œ - Kennzeichnung und Konformitätskennzeichnung
(Maschinenrichtlinie EN 292, EN 1050)